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Qualifizierungschancengesetz - Weiterbildungsförderung für KMU

Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für KMU

Im Januar 2019 wurde das „Qualifizierungschancengesetz“ und im Oktober 2020 das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ initiiert. Seither kann die Weiterbildung von Beschäftigten grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert werden.

Das Thema Weiterbildung wird angesichts des Strukturwandels in der Wirtschaft immer wichtiger. Beschäftigte sind nach einer Qualifizierungsmaßnahme produktiver, entwickeln eine höhere Bindung an ihren aktuellen Arbeitgeber und die zukünftigen Beschäftigungschancen erhöhen sich ebenso. Allerdings haben nicht alle Beschäftigten gleichermaßen Zugang zu Weiterbildung. Insbesondere Geringqualifizierte, aber auch ältere Beschäftigte sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen nehmen nur unterdurchschnittlich an Weiterbildung teil. Durch den demografischen Wandel wird sich der Fachkräfteengpass weiterhin verschärfen. Um diesen Herausforderungen entgegen zu treten, sind Weiterbildungen für Beschäftigte und Unternehmen enorm wichtig. Auch in der Politik wurde dies erkannt und entsprechende Maßnahmen wurden getroffen.

Um die Weiterbildungsbeteiligung von den erwähnten Gruppen zu fördern, hat die Bundesagentur für Arbeit verschiedene Förderinstrumentarien geschaffen.

Vor allem durch das Qualifizierungschancengesetz werden kleine und mittelständische Unternehmen dabei unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren. Eine Übersicht zu den konkreten Förderbedingungen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht für Ihr Unternehmen Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung durch …

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
  • Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Förderung, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen.
  • erweiterten Zugang zu Weiterbildungsförderungen.

Für weitere Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz und für eine individuelle Beratung verweisen wir sie gerne an unser weitreichendes Beraternetzwerk in Thüringen. Egal ob Sie eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme suchen, Fragen zur Konzipierung von Maßnahmen haben, oder zu Fördermöglichkeiten beraten werden möchten. Sprechen Sie uns an. Unsere Kontaktinformationen finden Sie auf der Website des WBV Thüringen:

Auf der Webseite des BVMW e.V. finden Sie ebenfalls weitere ausgewählte Förderprogramme zu verschiedenen Themen. Verschiedene Themenfelder, auch zu Förderprogrammen außerhalb des Weiterbildungskontextes, vereinfachen die Suche für Sie erheblich.

                                                           Copyright: Sabine Dirnberger WBS Training AG

Sehen Sie hier wie ein Thüringer Unternehmen von der Förderung profitiert hat

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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